Abwärmemeldung nach §17 EnEfG
Pflicht zur Abwärmemeldung
Seit 2023 gilt gemäß §17 des Energieeffizienzgesetzes ab einem Gesamtenergieverbrauch von durchschnittlich 2,5 GWh im Durchschnitt der letzten drei Jahre für Unternehmen die Pflicht, ihre Abwärmedaten in einem Abwärme-Portal einzutragen. Industrielle Abwärmequellen müssen erfasst und an die zuständige Stelle gemeldet werden.
Die an die Bundesstelle übermittelten Daten werden unter Einhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auf einer öffentlich zugänglichen Plattform für Abwärme übersichtlich bereitgestellt. So wird gewährleistet, dass interessierte Nutzer der Abwärme potenzielle Quellen schnell und einfach ermitteln können.
Ab 2,5 GWh/a Durchschnitt der letzten 3 Jahre
Für viele Firmen bedeutet dies einen zusätzlichen bürokratischen und technischen Aufwand:
Ermittlung und Quantifizierung der Abwärmemengen
Einhaltung gesetzlicher Fristen
Eintrag in das öffentliche Register für Abwärmepotenziale
Die Nichtbeachtung kann laut §19 des EnEfG zu einer Geldbuße von bis zu 50.000€ führen.
Wir unterstützen Sie bei der gesetzeskonformen Umsetzung dieser Pflicht!
Unser Angebot umfasst:
Ermittlung der möglichen Abwärmequellen
Falls Sie detaillierte Unterlagen zu Ihrem Maschinenpark pflegen, aus denen das Abwärmepotenzial theoretisch hervorgeht, kann dadurch bereits eine Vorauswahl der relevanten anlagen getroffen werden. Bei einem Vor-Ort-Termin können wir hingegen durch Stichprobenmessungen noch genauer ermitteln, welche Maschinen die größte Abwärmemenge erzeugen.
Technische Erfassung der Abwärmedaten
Nach Ermittlung der voraussichtlich potentesten Anlagen werden alle relevanten Daten dazu erfasst. Auch hier gibt es die Möglichkeit ausschließlich von theoretischen Werten auszugehen. Genauer und praktikabler werden die Ergebnisse durch die messtechnische Aufnahme der Abwärmedaten mithilfe unseres ideal darauf zugeschnittenen Equipments.
Berechnung der exakten Abwärmemenge
Nach Ermittlung aller relevanten Werte errechnen wir die exakten Abwärmemengen aller betrachteten Anlagen mithilfe unseres eigens entwickelten Berechnungstools, dass alle wichtigen Parameter einbezieht.
Erstellung der notwendigen Dateien zur Meldung
Wir erstellen für Sie alle benötigten Dateien für die Plattform und befüllen Sie mit den ermittelten Werten. Ausschließlich die Anmeldung und das Hochladen auf die Plattform liegen noch in Ihrer Verantwortung.
Beratung zu Energiesparmaßnahmen und Abwärmenutzung
Nun, da Sie das genaue Abwärmepotenzial Ihres Unternehmens kennen, bietet sich die Gelegenheit, Ihren Energiehaushalt durch gezielte und wirtschaftlich rentable Maßnahmen zu senken. Wir begleiten Sie auch bei diesen Schritten mit Fachkompetenz und Expertise.
Kosten-Nutzen-Analyse
Wir erstellen einen umfangreichen Analysebericht für Sie, der alle Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes erfüllt wurde folgende Punkte abdeckt:
- Technische Durchführbarkeit der empfohlenen Maßnahmen
- Kosteneffizienz
- Auswirkungen auf Energieeffizienz
- Lokaler Wärmebedarf
- Saisonale Schwankungen für die Bedarfsdeckung
- Möglichkeiten für den Anschluss an ein Fermwärme oder -kältenetz
- Möglichkeiten zur Wärmerückgewinnung
Steigern Sie die Energieeffizienz Ihres Unternehmens!
Kontaktieren Sie uns für eine maßgeschneiderte Beratung.