Förderberatung

Finanzielle Unterstützung für energieffizente Maßnahmen

Energieeffizienz nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch für Ihren Geldbeutel. Da an einem Gebäude mit der Zeit Sanierungsarbeiten anstehen, kann der Miteinbezug von energetischen Maßnahmen oft das Budget sprengen. Um bei diesem Mehraufwand Unterstützung zu bieten, aber auch, um allgemein Anreiz zu bieten, energieeinsparende Maßnahmen umzusetzen, gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten und zinsgünstige Kredite.

Um die besten Fördermöglichkeiten zu finden und vollständig auszuschöpfen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Förderprogramme für Ihre Projekte am besten geeignet sind und wie Sie diese optimal nutzen können. Unser Expertenwissen hilft Ihnen, alle finanziellen Vorteile zu maximieren und Ihre Sanierungsmaßnahmen erfolgreich umzusetzen.

Wohngebäude

Betriebe

Wir helfen Ihnen bei der Förderung für Wohngebäude

Wohngebäude

Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Die Energieberatung bietet Ihnen einen umfassenden Überblick der Schwachstellen des Gebäudes und deren Gegenmaßnahmen.
In diesem Zusammenhang wird die Vor-Ort-Energieberatung, oder auch iSFP von der BAFA mit bis zu 80% gefördert.

Weitere Informationen erhalten Sie hier

Wird nicht das gesamte Gebäude saniert, sondern liegt der Fokus auf einzelnen Bauteilgruppen, so kommt die Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle der BAFA in Frage.
Hierbei werden Bauteilgruppen – wie beispielsweise Dach, Fenster, Außentüren, Außenwand – mit 15 % der Investitionskosten gefördert, wenn diese einen vorgeschriebenen Wert nach der Sanierung erfüllen.
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan -> 5 %-Bonus, kann das Optimum dieser Förderung ausgeschöpft werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier

Die KfW-Bank unterstützt Sie umfassend bei Ihren Bau- und Sanierungsprojekten mit attraktiven finanziellen Hilfen in Form von zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen. Hier ein Überblick über ein paar der wichtigsten Fördermöglichkeiten:

Klimafreundlicher Neubau: Wenn Sie ein neues, umweltfreundliches Wohngebäude planen, können Sie von den KfW-Krediten für den klimafreundlichen Neubau profitieren (Kredite Nr. 297 und 298). Diese Förderungen unterstützen Sie bei der Umsetzung modernster Standards für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit.

Sanierung oder Kauf eines effizienten Bestandsgebäudes: Für die Renovierung oder den Kauf eines energieeffizienten Bestandsgebäudes stehen Ihnen spezielle KfW-Kredite zur Verfügung (Kredit Nr. 261). Diese Förderung hilft Ihnen, bestehende Immobilien auf den neuesten Stand der Technik zu bringen und die Energieeffizienz zu verbessern.

Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen: Wenn Sie bereits Förderungen für Einzelmaßnahmen bei der BAFA beantragt haben, können Sie zusätzlich von den attraktiven KfW-Krediten Nr. 358 und 359 profitieren. Diese Programme bieten Ihnen eine zinsgünstige Finanzierung, um Ihre Investitionen in die Energieeffizienz Ihres Wohngebäudes weiter zu unterstützen.

Um Sie beim Umbau auf ein effizientes System zu unterstützen, aber auch um die Klimaziele zu erreichen, wurden hohe Fördermöglichkeiten beschlossen. Wollen Sie Ihr Gebäude mit einem modernen, klimafreundlichen Heizungssystem betreiben, so können sie mit dem Zuschuss Nr. 458 der KFW bis zu 70% der Investitionssumme gefördert bekommen.

Um sicherzustellen, dass Ihre Sanierungs- und Umbauprojekte effizient geplant und erfolgreich umgesetzt werden, ist die Unterstützung durch einen Energie-Effizienz-Experten unerlässlich. Der Energieberater hilft Ihnen dabei, das volle Förderpotenzial auszuschöpfen und Fehler bei der Umsetzung zu vermeiden.
Die Kosten für die Baubegleitung durch einen Energieberater werden zu 50 % gefördert. Förderung erfolgt im Rahmen der BAFA- und KfW-Programme, die speziell darauf ausgelegt sind, Ihnen bei der finanziellen Entlastung der Baubegleitung zu helfen.

Fördermöglichkeiten: Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung und bieten Ihnen eine Durchführung mit so wenig Bürokratie wie möglich.

Angebotssuche: Wir sammeln gern für Sie Angebote von Handwerkern und Fachfirmen, um Ihnen die besten Optionen zu bieten. Auch kontrollieren wir sämtliche Posten, um Probleme präventiv zu vermeiden.

Umfassende Unterstützung: Wir begleiten Sie durch den gesamten Sanierungsprozess und sorgen dafür, dass die geplanten Maßnahmen den Anforderungen der Förderungen entsprechen.

Qualitätssicherung: Durch die professionelle Begleitung werden mögliche Fehler frühzeitig erkannt und behoben, was die Qualität der Maßnahmen erhöht und zusätzliche Kosten vermeidet.

Nutzen Sie die Chance, Ihre Projekte mit fachkundiger Unterstützung optimal umzusetzen und von der Fördermöglichkeit zu profitieren. Kontaktieren Sie uns, um mehr über die Details zu erfahren und sich umfassend beraten zu lassen.

Ablauf der Antragstellung

Auswahl und Planung, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen.

1

2

Beratung über Ihre Möglichkeiten und Auswahl der Förderprogramme.

Angebote einholen und prüfen. 

3

Antragstellung, wir helfen Ihnen.

4

Gegebenenfalls Beratung mit Ihrer Hausbank für KFW-Kredite.

5

Zusage der Angebote, Beginn der Maßnahme.

6

Baubegleitung, Prüfung der Umsetzung.

7

Dokumentation, Zahlungsnachweise.

8

Einreichen der Verwendungsnachweise.

9

Ablauf der Antragstelung

Wichtig: Ein Antrag auf Förderung muss immer vor der Umsetzung gestellt werden, lassen Sie sich beraten.

1

Auswahl und Planung, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen.

2

Beratung über Ihre Möglichkeiten und Auswahl der Förderprogramme.

Angebote einholen und prüfen.

3

Antragstellung, wir helfen Ihnen.

4

Gegebenenfalls Beratung mit Ihrer Hausbank für KFW-Kredite.

5

Zusage der Angebote, Beginn der Maßnahme.

6

Baubegleitung, Prüfung der Umsetzung.

7

Dokumentation, Zahlungsnachweise.

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Einreichen der Verwendungsnachweise.

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Wichtige Hinweise

Frühzeitige Beratung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Beratung durch einen Energieberater, um alle Voraussetzungen für die Förderfähigkeit zu erfüllen.

Antrag vor Maßnahmenbeginn: Der Antrag muss unbedingt vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt und bewilligt werden.

Kombination von Fördermitteln: Es ist möglich, KfW-Förderungen mit anderen Förderprogrammen zu kombinieren, z.B. mit BAFA-Zuschüssen.

Rechnungen: Auf den Rechnungen müssen die Gebäudeadresse, an dem die Maßnahme umgesetzt wurde, und der Name des Antragstellers ersichtlich sein.

Zahlungsnachweise: Alle Rechnungen müssen unbar beglichen werden, um einen zulässigen Nachweis zu erbringen.

Betriebe

Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247

Modul 2: Energieberatung DIN V 18599

Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247

Was ist ein Energieaudit?

Im Rahmen dieses Moduls werden Energieaudits gefördert, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.

Antragsberechtigt sind
Kommunen, gemeinnützige Organisationen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Nicht-KMU mit höchstens 500 Megawatt/Jahr.

Antragsstellung
Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn, das heißt vor Abschluss eines rechtsgültigen Abschlusses eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungsvertrags mit dem Energieberater zu stellen. Planungsleistungen dürfen vor Antragsstellung erbracht werden. Darunter fällt unter anderem die Erstellung eines Kostenvoranschlags oder die Einholung eines Angebotes. Ein Vertragsabschluss ist vor Antragstellung zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrages von der Förderzusage des BAFA abhängig gemacht wird.

Höhe der Förderung
Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 6.000 Euro. Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.200 Euro.

Modul 2: Energieberatung DIN V 18599

Was ist eine Energieberatung?

Im Rahmen dieses Moduls werden Energieberatungen gefördert, die ein Sanierungskonzept der thermischen Gebäudehülle und der Gebäudeanlagentechnik zum Ziel hat. Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.

Antragsberechtigt sind

Kommunen, gemeinnützige Organisationen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Nicht-KMU mit höchstens 500 Megawatt/Jahr.

Antragsstellung

Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn, das heißt vor Abschluss eines rechtsgültigen Abschlusses eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungsvertrags mit dem Energieberater zu stellen. Planungsleistungen dürfen vor Antragsstellung erbracht werden. Darunter fällt unter anderem die Erstellung eines Kostenvoranschlags oder die Einholung eines Angebotes. Ein Vertragsabschluss ist vor Antragstellung zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrages von der Förderzusage des BAFA abhängig gemacht wird.

Höhe der Förderung

Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:

Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 1.700 Euro;

Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 5.000 Euro;

Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 8.000 Euro.

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.